Am 30. Juli 2022 - nur fünf Tage nach Verkündigung der Rücknahme der Position "Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht" durch drei von fünf Vorstandsfrauen wandten sich über 80 Mitfrauen an den Vorstand von TERRE DES FEMMES mit diesem Schreiben. Es wurde bis heute nicht beantwortet.
Samstag, 30. Juli 2022
Liebe Vorstandsfrauen, liebe Godula, liebe Christa, liebe Carmen,
Liebe Ehrenvorsitzende Ingrid,
Ihr habt ja wahrscheinlich schon bemerkt, dass Euer Beschluss, das Positionspapier zu „Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht“ zurückzuziehen und von unserer Website zu entfernen, einen Sturm der Entrüstung ausgelöst hat.
Zur Erinnerung:
In der Mitfrauenversammlung (MV) dieses Jahres wurde ein entsprechender Antrag mehrheitlich abgelehnt. Darüber hinaus wurde ja das Positionspapier selbst ebenfalls auf einer MV, nämlich am 12.09.2020, mehrheitlich beschlossen.
Weder der Vorstand noch die Geschäftsführung sind berechtigt, diese Entscheidungen der MV auszuhebeln. Im Gegenteil bestimmt § 9 Ziffer 5 der Satzung, dass es dem Vorstand obliegt, Beschlüsse der MV umzusetzen.
Euer Beschluss vom 26.07.2022 und dessen unverzügliche Umsetzung ist ein klarer Verstoß gegen die Satzung.
Wir Frauen nehmen dies nicht hin. Wir nehmen es nicht hin, vom Vorstand übergangen und gewissermaßen als unqualifiziert abgestempelt zu werden. Wir nehmen es nicht hin, dass Beschlüsse der MV von Euch faktisch außer Kraft gesetzt werden, weil 3 von 5 Vorstandsmitgliedern sie für falsch halten. Dass Ihr (und die Frauen, die bei der Abstimmung unterlegen sind) das Abstimmungsergebnis einer MV zu akzeptieren habt, nennt man Demokratie.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Euer Argument, es bestehe Gefahr im Verzug, mit Verlaub gesagt, rechtlich völlig abwegig ist. Bei der Umsetzungspflicht nach § 9 der Satzung ist für „Gefahr im Verzug“ kein Raum. Das gilt auch dann, wenn das Positionspapier dazu führen sollte – was keineswegs auch nur schlüssig dargelegt ist – dass nicht alle Projekte überhaupt oder in der vorgesehenen Weise verwirklicht werden können, weil andere Gruppen die Zusammenarbeit mit uns einstellen. Dann müssten allenfalls die Arbeitsschwerpunkte möglicherweise neu justiert werden. Das ist gemäß § 8 Ziffer 2a der Satzung aber die ureigenste Aufgabe der MV. Wenn hier überhaupt „Gefahr in Verzug“ ist, dann besteht sie darin, dass Frauen wegen Eures rechtswidrigen Handelns ihre Mitgliedschaft bei TdF kündigen.
Wir sind nicht daran interessiert, die Angelegenheit eskalieren zu lassen. Dies liegt letztlich in Eurer Verantwortung. Es ist nunmehr Eure Sache, die Folgen Eures Beschlusses zu beseitigen, insbesondere das Positionspapier wieder in die Website einzustellen und aufzuhören, sich im Namen von TdF dafür zu entschuldigen.
Andernfalls erwägen wir, rechtliche Schritte zu ergreifen, d.h. innervereinsrechtliche Wege zu gehen und den Erlass einer Einstweiligen Verfügung zu beantragen.
Wir ziehen in Betracht, gemäß § 8 Ziffer 4 Satz 2 der Satzung eine außerordentliche MV einzuleiten, um den jetzigen Vorstand abzulösen und einen neuen zu wählen. Es ist Euch ja wohl klar, dass Euer Vorgehen zu einem Vertrauensverlust geführt hat.
Für einen Antrag, eine außerordentliche MV einzuberufen, sind 20% der Mitglieder-Unterschriften erforderlich. Wir fordern Euch deshalb auf, uns innerhalb von 14 Tagen eine Liste aller Mitfrauen mit Namen und
E-Mail-Adressen zu überlassen (wo keine E-Mailadressen vorhanden bitte die Postadressen), damit wir ein solches Minderheitenbegehren organisieren können.
Und schließlich werden wir uns nicht scheuen, an die Öffentlichkeit zu gehen.
Wir hoffen, dass Ihr es nicht so weit kommen lasst.
Mit freundlichen Grüßen
Der Koordinatorinnenkreis:
Eike Weißenfels
Farina Goeres
Marina Piestert
Merle Mansfeld
Nadine Holzmeier
Regina Vormwald
Sabrina Pietsch
Namens und im Auftrag dieser unterzeichnenden Mitfrauen – Stand Freitag, 29. Juli 2022 - die Liste wird ständig erweitert:
- Es folgen 80 Unterschriften -