Rechtliches


Die fortgesetzten Rechts- und Satzungsverstöße des Rumpf-Vorstands von TERRE DES FEMMES seit Juli 2022 erschüttern den Verein und das Demokratieverständnis der Mitfrauen, der Beitrittswilligen, der bisherigen Spenderinnen und Spender sowie Förderinnnen und Förderer schwer. Austritte, Beendigung von Spenden- und Förder-Tätigkeiten sind die unmittelbaren Folgen. Die Medien berichten über die tiefe Krise in Deutschlands größtem Frauenrechtsverein.


Das Verhalten des Rumpf-Vorstands von TERRE DES FEMMES hat auch massive rechtliche Folgen:

  • Bereits im August 2022 gibt saveTDF ein Rechtsgutachten bei der renommierten Hamburger Kanzlei RKA Rechtsanwälte in Auftrag. Es weist dem Rumpf-Vorstand (Geschäftsführerin und 2 Vorständinnen) Rechts- und Satzungsverstöße nach - und ein "feudales Grundverständnis seiner Handlungsmacht".
  • Im Oktober 2022 beantragen acht Mitfrauen per Einstweiliger Verfügung, also im Eilverfahren, die Wiedereinsetzung des Positionspapiers "Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht" auf die Homepage von TERRE DES FEMMES. Das Eilbedürfnis wird vom Amtsgericht zwar nicht gesehen, wohl aber die Sinnhaftigkeit des Anliegens. Die 8 Mitfrauen, darunter die Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Inge Bell, reichen daher im November 2022 auf dem normalen Gerichtsweg Klage beim Amtsgericht Wedding ein. Das Amtsgericht Wedding terminierte zunächst auf den 11. Mai 2023 und verschob dann auf den 13. Juli 2023. Der neue Termin liegt zeitlich nach der nächsten regulären Mitfrauenversammlung vom 1.-3.Juni. Sollte die Mitfrauenversammlung dem Antrag zustimmen, das Positionspapier "Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht" wieder auf die TDF-Website zu stellen, dann ist allerdings auch der Gerichtstermin nicht mehr nötig - weil dann das Ziel erreicht ist. Wir informieren. 
  • Im Oktober 2022 beantragt die Stellv. Vorstandsvorsitzende Inge Bell per Einstweiliger Verfügung, also im Eilverfahren, die Herausgabe der Mitgliederlisten des Vereins an sie, damit endlich Kommunikation und Information der Mitfrauen möglich ist - und Bell eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen kann. Das Landgericht Berlin gibt ihr am 9. November 2022 und dann erneut im Urteil vom 30. November 2022 Recht. Die Mitgliederlisten müssen ausgehändigt werden - und werden der Vorständin Bell schließlich am 19. Dezember per Post zugestellt.
  • Im Oktober 2022 beantragt Inge Bell als Stellv. Vorstandsvorsitzende ebenfalls per Einstweiliger Verfügung, also im Eilverfahren, dass der Mitglieder-Aufnahmestopp, der im September vom Rumpf-Vorstand beschlossen wurde, rückgängig gemacht wird. (Seit Ende Juli 2022 warten über 150 Frauen - darunter renommierte Expertinnen und Frauenrechtlerinnen - auf Aufnahme, die ihnen verwehrt wird). Das Landgericht Berlin kann zwar das Eilbedürfnis nicht erkennen, wohl aber die Sinnhaftigkeit des Anliegens. Inge Bell reicht Ende Dezember 2022 Beschwerde beim Berliner Landgericht ein.
  • Anfang Februar 2023 blockiert TERRE DES FEMMES seine Stellv. Vorstandsvorsitzende Inge Bell auf Facebook. Das Berliner Landgericht erlässt am 23. Februar 2023 eine Einstweilige Verfügung gegen den Verein: der Verein muss die Blockade von Vorständin Inge Bell auf Facebook und den sozialen Medien aufheben - und alle Kosten tragen.
  • Am 16. März 2023 wird am Kammergericht Berlin erneut verhandelt. Sowohl die Stv. Vorstandsvorsitzende Bell als auch der Rumpfvorstand vonTDF hatten Berufung gegen das Landgerichts-Urteil vom 30. November 2022 eingelegt -  Bell wegen des Mitgliederaufnahmestopps und weil sie endlich vollständige Adressen in digitaler Form bekommen wollte – und der Rumpfvorstand, weil er Bell eben dieses Adressen streitig machen wollte. Weil abzusehen war, dass der Richter die Verhandlung des Mitgliederaufnahmestopp nicht als eilbedürftig ansah, zog Bell ihre Berufung im Gerichtstermin zurück. Der Rumpfvorstand bestand jedoch auf seiner eigenen Berufung, die der Richter dann auch entschieden hat: er verwarf sie. Somit erwächst das Urteil des Landgerichts  - die Einstweilige Verfügung von November 2022 – in Rechtskraft. Damit steht fest, dass Bell die Adressen zu bekommen hatte und rechtmäßig für den Zweck des Minderheitenbegehrens nutzen darf. Übrigens sagte der Kammerrichter an die Adresse der Gegnerinnen: wir seien uns ja wohl einig, dass es möglich sein müsse, ein Minderheitenbegehren durchzuführen. 

11. Mai 2023 Gerichtstermin Berlin

UPDATE: Das Gericht verschiebt den Termin auf den 13. Juli. //
8 TDF-Mitfrauen hatten im November 2022 Klage eingereicht, um
 die Wiedereinsetzung des Positionspapiers "Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht" auf die Homepage von TERRE DES FEMMES zu erreichen. Wir werden berichten.

März 2023 - Urteil Kammergericht Berlin

Das nunmehr dritte gerichtliche Verfahren ist zu Ungunsten von TERRE DES FEMMES ausgegangen: am 16. März 2023 verwirft das Kammergericht Berlin die Berufung des Rumpfvorstands gegen das Urteil des Landgerichts vom 30. November 2022. Es bleibt somit in Kraft. Lies das ganze Urteil hier.

Februar 2023 - Einstweilige Verfügung Landgericht Berlin

Das Landgericht Berlin verhängt eine Einstweilige Verfügung gegen TERRE DES FEMMES, weil der Verein unrechtmäßig seine Stellv. Vorstandsvorsitzende Inge Bell auf Facebook blockiert hatte. Hier geht es zum Urteil.


Wie funktioniert ein Vereinsleben und wie ist es derzeit bei TERRE DES FEMMES?

Richterin a.D. Eike Weißenfels schreibt Klartext über den Rechtsbruch des Rumpf-Vorstands von TERRE DES FEMMES und wie das Unrecht beseitigt werden kann. Lies hier.

September 2022 - Rechtsgutachten attestiert TDF-Führungsriege Fehlverhalten

Die Hamburger Kanzlei RKA Rechtsanwälte bestätigt in ihrem Gutachten dem TDF-Rumpf-Vorstand Rechtsbruch und "feudales Grundverständnis seiner Handlungsmacht". Hier geht es zum Rechtsgutachten.

November 2022 - Urteil Landgericht Berlin

Das Berliner Landgericht verurteilt im November 2022 im Eilverfahren TERRE DES FEMMES zur Herausgabe der Mitgliederlisten an die Stellv. Vorstandsvorsitzende Inge Bell. Die Mitgliederlisten waren sofort auszuhändigen, TDF zögerte das aber weitmöglichst hinaus. Das ganze Urteil findest du hier.



Deutscher Juristinnenbund - Antwort

Die Präsidentin des djb - Deutschen Juristinnenbundes - erklärte sich im August 2022 mit TERRE DES FEMMES solidarisch. In ihrer Antwort weist Richterin a.D. Eike Weißenfels klar nach, dass es falsch ist, einen Rechtsbruch gutzuheißen. Hier.  

"Gegengutachten" von TERRE DES FEMMES unter juristischer Lupe

Die Rechtsanwältin der TDF-Geschäftsführerin versucht sich in einer Art "Gegengutachten" zum Rechtsgutachten der Kanzlei RKA. Richterin a.D. Eike Weißenfels nimmt diesen Versuch auseinander. Hier.

Was die Medien berichten

Seit dem Beginn der Krise im Verein TERRE DES FEMMES Ende Juli 2022 berichten Medien immer wieder über den rechtlichen Verlauf der Auseinandersetzungen. Lies hier.