Berlin, 16. März 2023
Mittlerweile ist das dritte gerichtliche Verfahren zu Ungunsten von TERRE DES FEMMES ausgegangen: Das Kammergericht Berlin hat die Berufung des Rumpfvorstands gegen das Urteil vom 30. November 2022 verworfen. Damit ist es erneut bestätigt und somit rechtskräftig, dass der Verein die Mitgliederlisten ordentlich an die Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Inge Bell herausgeben muss, damit sie eine außerordentliche Mitgliederversammlung initiieren kann. Somit erwächst das vorangegangene Urteil des Landgerichts - die Einstweilige Verfügung vom 30. November 2022 gegen TERRE DES FEMMES - in Rechtskraft. Damit steht nun fest, dass Vorständin Bell die Adressen zu bekommen hatte und rechtmäßig für den Zweck des Minderheitenbegehrens nutzen durfte und darf.
Übrigens sagte der Kammerrichter an die Adresse der Gegnerinnen: wir seien uns ja wohl einig, dass es möglich sein müsse, ein Minderheitenbegehren durchzuführen.