Fakt: #saveTDF ist eine Initiative von Mitgliedern (bei TDF „Mitfrauen“ genannt) innerhalb des Vereins TERRE DES FEMMES e.V. Bereits am 27. Juli 2022 haben sich über 60 Mitfrauen von TDF zusammengetan, um gegen einen rechts- und satzungswidrigen Beschluss von drei von fünf Vorstandsfrauen zu protestieren. Diese hatten kurz zuvor die klare und bindende Entscheidung der Mitfrauenversammlung für die Vereinsposition zu „Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht“ missachtet und damit selbst eine Spaltung innerhalb des Vereins provoziert. Nach kürzester Zeit wuchs #saveTDF auf derzeit über 300 aktive Mitfrauen an. Die Bewegung steht in Deutschlands größtem Frauenrechtsverein für die Einhaltung von Basisdemokratie, Transparenz und vereinsrechtlich korrekter Führung.
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Fakt: TERRE DES FEMMES ist eine humanistische Frauenrechtsorganisation und nimmt nur Frauen als Mitfrauen auf, die sich explizit und nachweislich mit den feministischen Positionen des Vereins einverstanden erklären. (Im folgenden die TDF-Positionen zu Extremismus und Transgender.) Allein deswegen ist diese Behauptung falsch und offenbar eine Schutzbehauptung der Geschäftsführerin und der Geschäftsstelle in Berlin. Es ist ein Schlag ins Gesicht der engagierten Mitfrauen, die hier mit einem Pauschalverdacht von der Vereinsleitung diskreditiert werden sollen. Die Mitfraueninitiative #saveTDF verwahrt sich auf das schärfste dagegen.
Hier die TDF-Positionen zu Extremismus und Transgender:
1. Das Positionspapier zu Rechtspopulismus und Extremismus von 2017 (verfasst von den Vorstandsvorsitzenden Godula Kosack und Inge Bell ): „TERRE DES FEMMES lehnt sexistische, rassistische, rechtsextreme und -populistische, islamistische und andere religiöse fundamentalistische Ideologien ab […] Haltungen und Aktivitäten von antifeministischen und (rechts-)extremistischen Parteien und Bewegungen, die systematisch Menschen diskriminieren, soziale Gruppen gegeneinander aufhetzen, gegen
Menschen auf der Flucht polemisieren und sie angreifen, rassistische Ressentiments schüren, widersprechen unserem humanistischen und feministischen Verständnis grundlegend.“
2. Das Positionspapier „Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht“ wurde im September 2020 mit absoluter Mehrheit der Mitfrauenversammlung verabschiedet und ist gültige Vereinsposition. Zitat daraus: „Als Menschenrechtsorganisation solidarisieren wir uns mit allen Menschen, die sich aufgrund ihrer Ausgrenzungserfahrung in der LGBTQI+ Community politisch zusammengeschlossen haben. Auch wenn die Kernanliegen von TDF nicht explizit die (Gewalt)Erfahrungen dieser Menschen umfassen, stehen wir an ihrer Seite und unterstützen ihre Bestrebungen, sich gegen Diskriminierung zu wehren und für ihre gesellschaftliche Akzeptanz zu kämpfen. Auch hier liegt unser Augenmerk auf den Frauen und Mädchen.“
Zum Positionspapier geht es hier.
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Fakt: „Der (Mehrheits-)Vorstand verhält sich mit seinem Beschluss, das Positionspapier gegen den wiederholten klaren Willen der Mitfrauenversammlungen von 2020 und 2022 „zurückzunehmen“, satzungs- und vereinsrechtswidrig. Der manifestierte Wille der Mitfrauenversammlung als oberstem Entscheidungsorgan des Vereins „kann nicht durch ein anderes Organ - nämlich den (Mehrheits-)Vorstand aus Christa Stolle, Godula Kosack und Carmen Schiller - revidiert werden.“
Das sagt das Rechtsgutachten der RKA Rechtsanwälte, Hamburg vom 2.9.22, das auf 28 Seiten das „mögliche Fehlverhalten" des Vorstands von TERRE DES FEMMES bei der Rücknahme des Positionspapiers „Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht“ analysiert und bewertet.
Das teilweise Zurückrudern des (Mehrheits-)Vorstands unter öffentlichen Druck in einer weiteren Vorstandsentscheidung im August 2022, in dem sich der Vorstand nurmehr von dem Positionspapier „distanziere“, es aber weiterhin nicht auf der Website veröffentlicht - wird als „feudales Grundverständnis seiner Handlungsmacht“ bewertet: „Weder Vorstand noch Geschäftsführung sind Feudalherrscher über den Verein, sondern Exekutivorgan des Willens der Mitfrauenversammlung.“
Die Herunternahme des Positionspapiers von der TDF-Website kommt einer faktischen Rücknahme - und einer weiteren Missachtung des Willens der Mitfrauenversammlung gleich. „Denn eine nicht nach außen getragene Position bleibt ungehört, kann keine Außenwirkung erzeugen und führt zu einem fehlerhaften Bild über den Verein, seine Mitglieder und die Willensbildung.“
Die Position von TERRE DES FEMMES zu „Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht“, die von der Mitgliederversammlung 2020 beschlossen und 2022 bekräftigt wurde, ist weiterhin in Kraft.
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Fakt: Die Geschäftsführung von TERRE DES FEMMES hat den dringenden Wunsch vieler Mitfrauen nach einer außerordentlichen Mitfrauenversammlung von Anfang an auf verschiedene Weise torpediert und sabotiert. Das bestätigt das Rechtsgutachten der RKA Rechtsanwälte, Hamburg vom 2.9.22.
Nach dem satzungs- und vereinsrechtswidrigen Verhalten des Vorstands Ende Juli 22 über die Köpfe der eigenen Mitfrauen hinweg, die sofort mit einem breiten Sturm der Entrüstung und juristischen Schritten reagierten, kam es zu einem sogenannten „Minderheitenbegehren“ für eine Mitfrauenversammlung, das die Geschäftsführung umgehend im Keim zu ersticken versuchte.
„Wir fordern Euch alle auf, Euch nicht dem Minderheitenbegehren anzuschließen.“ So schrieb Christa Stolle mit Godula Kosack und Carmen Schiller explizit an alle Mitfrauen in einer E-Mail vom 21.8.22 mit der Betreff-Zeile „Der Mehrheitsvorstand lehnt das Minderheitenbegehren ab“. Ist das etwa keine einseitige Beeinflussung? Ein offener Aufruf von oberster Stelle zum Boykott gegen die eigenen Mitfrauen in einem eigentlich basisdemokratischen Verein. Das Rechtsgutachten sagt dazu:
„Mit seinem Verhalten und der Ausnutzung vorhandener Infra- und Machtstrukturen zur Durchsetzung seiner eigenen Interessen stören der (Mehrheits-)Vorstand und die geschäftsführende Vorstandsfrau den demokratischen Prozess der Schaffung eines Minderheitenquorums zur Einberufung einer außerordentlichen Mitfrauenversammlung.“
Zuvor hatte sich die Geschäftsführung geweigert, die Mitgliederlisten für das Verfahren zur Verfügung zu stellen - was laut Rechtsgutachten die Mitfrauen in ihren Rechten beschneidet und rechtswidrig ist. Gleichzeitig veröffentlichte die Geschäftsstelle positive Schreiben einzelner Mitfrauen, unterschlägt aber bis heute die große Masse der kritischen Stimmen und löscht und blockt sogar unliebsame Mitfrauen auf den Social Media.
All das zeigt, dass das einzig faire und akzeptable Klärungsverfahren der Demokratiekrise bei TERRE DES FEMMES nur eine baldige Mitfrauenversammlung sein kann. Mit der Möglichkeit einer freien Aussprache aller Seiten, ohne die bewusste Steuerung und manipulative Ausnutzung der Kommunikationshoheit durch die Geschäftsführung. Dafür setzt sich die Initiative #saveTDF weiterhin unbeirrt ein, auch juristisch.
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Fakt: 2.374 Mitfrauen von TERRE DES FEMMES wurden von einer treuhänderischen Rechtsanwaltskanzlei angeschrieben, mit dem Aufruf, darüber abzustimmen, ob sie eine außerordentliche Mitfrauenversammlung bejahen. Im Ergebnis antworteten bis zum Fristende am 7. September 2022 genau 300 Mitfrauen an die Rechtsanwaltskanzlei. Davon stimmten fast alle, nämlich 298 Mitfrauen mit „Ja“, und nur zwei Mitfrauen mit „Nein“. Damit haben 298 Mitfrauen einer außerordentlichen Mitfrauenversammlung eindeutig zugestimmt. Und nur zwei Mitfrauen haben sie eindeutig abgelehnt. Das sind 0,08 Prozent und keine 90 Prozent, wie es Christa Stolle wiederholt vereinsöffentlich behauptet.
Für einen Erfolg des Minderheitenbegehrens hätte es 474 Ja-Stimmen bedurft. Mit den erreichten 298 Ja-Stimmen (12,5% der knapp 2.374 Mitfrauen) liegt die jetzt erreichte Stimmenanzahl deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen 10%-Hürde. Jedoch noch unter den 20%, wie sie die TDF-Satzung festschreibt. Deshalb ist das Minderheitenbegehren nach einer außerordentlichen Mitfrauenversammlung vorerst gescheitert.
Dennoch sieht sich die Initiative #saveTDF ermutigt durch die außergewöhnlich hohe Zahl der Beteiligung von erstmalig 300 Mitfrauen - angesichts der Tatsache, dass selbst bei den Mitgliederversammlungen der letzten 10 Jahre durchschnittlich überhaupt nur 120 Mitfrauen teilnahmen.
Wir können die erreichten 298 Ja-Stimmen also als großen Erfolg werten, weil eine so hohe Zahl einmalig ist in der Geschichte von TERRE DES FEMMES.
Zu dem „Minderheitenbegehren“ für eine Mitfrauenversammlung kam es nach dem satzungs- und vereinsrechtswidrigen Verhalten des Vorstands Ende Juli 22 über die Köpfe der eigenen Mitfrauen hinweg.
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Fakt: Die Mitfrauenversammlung ist nach dem Gesetz und nach der Satzung des Vereins als oberstes Entscheidungsorgan von TERRE DES FEMMES für die Willensbildung des Vereins zuständig.
Der Vorstand ist in seinen Äußerungen als Vertretung von TERRE DES FEMMES inhaltlich an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden (Satzung § 9 Abs. 5).
Die Mitfrauenversammlung ist gegenüber dem Vorstand weisungsbefugt.
Am 12.9.20 hatte die Mitfrauenversammlung das Positionspapier „Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht“ mit absoluter Mehrheit beschlossen und am 11.6.22 eindeutig bestätigt.
Nicht einmal drei Wochen danach missachtete die Geschäftsführerin Christa Stolle mit Hilfe der zwei Vorständinnen Godula Kosack und Carmen Schiller vorsätzlich und gezielt den mehrheitlichen Willen der Mitfrauen, indem sie am 6.7.22. die Position und das Papier eigenmächtig zurücknahmen. Als Rechtfertigung führten sie an, dass die inhaltliche Arbeit und Projekte gefährdet seien.
Allerdings: Von „Gefahr im Verzug“ kann hier keine Rede sein. Denn „nur die Erschwernis von Arbeit oder deren ‚Verunmöglichung‘ kann kein zwingender Grund sein, von den Vorgaben der Beschlüsse der Mitfrauenversammlung abzuweichen.“, so das Rechtsgutachten vom 2.9.22 der RKA Rechtsanwälte, Hamburg. Man hätte in einem solchen Fall sowieso erneut die Mitfrauen befragen müssen, und nicht eigenmächtig entscheiden dürfen. Zumal es in den drei Wochen nach der Mitfrauenversammlung nachweislich keine Ereignisse gab, die auch nur annähernd das Handeln von Christa Stolle mit den zwei Vorstandsfrauen gerechtfertigt hätte.
„Es ist gerade und vielmehr Aufgabe der Geschäftsstelle und des Vorstands, die in der Mitfrauenversammlung gefundenen Positionen nach außen - und im politischen oder gesellschaftlichen Diskurs ggfls. auch kontrovers - zu vertreten. […] Der Hinweis, dass mit keinem Argument der vermeintlichen Transfeindlichkeit des Vereins begegnet werden könne, offenbart dann eher das Scheitern des (Mehrheits-)Vorstands und der Geschäftsführerin in der Kommunikation nach außen und der Kapitulation vor einer Aufgabe, der er nicht gewachsen scheint.“ [RKA Rechtsanwälte, Hamburg]
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Fakt: „Zwei X-Chromosomen sind das weibliche biologische Merkmal.“ Das steht auf einem der Bilder der Kampagne XX #bornequal zum 40-jährigen Jubiläum von TERRE DES FEMMES.
Zum Start der Kampagne am #Weltfrauentag 8.3.21 schreibt TERRE DES FEMMES in einer Pressemitteilung: „Kein Mädchen und keine Frau soll Gewalt erfahren, nur weil sie zwei X-Chromosomen besitzt!“ Auch das ist biologisch.
Ingrid Staehle, die Gründerin, Namensgeberin und Ehrenvorsitzende von TERRE DES FEMMES, zeigt sich jetzt, anderthalb Jahre später, sehr verwundert darüber, dass im 41. Jahr nach Gründung des Vereins das biologische Geschlecht als eine „Selbstverständlichkeit" zu einem Streitpunkt geworden ist und von der Geschäftsführerin Christa Stolle verleugnet wird (zum Beispiel im Cicero-Artikel vom 26.8.22).
Ingrid Staehle empfiehlt in ihrem am 29.8.22 veröffentlichten „Zwischenruf“ einen genauen Blick auf das Feministischen Leitbild von TERRE DES FEMMES, „das zusammen mit unserer Satzung Grundgesetz beziehungsweise Grundlage unserer Arbeit darstellt. Dass darin nirgendwo ausdrücklich von ‚biologischem‘ Geschlecht die Rede ist, verstand sich damals und über die Jahrzehnte einfach ‚von selbst‘. […]
Das ‚Fehlen‘ dieses Adjektivums/Spezifikums ‚biologisch‘ heute ausdrücklich als Argument beziehungsweise ‚Beweis‘ dafür zu bemühen, dass ‚Geschlecht‘ eine sich selbst oder anderen beliebig zuzuordnende, das heißt wählbare Kategorie sei, bezeugt daher einen Mangel an historischem Denken - oder gar - Pardon - Denkfähigkeit überhaupt.[…]
Bei TERRE DES FEMMES war von Anfang an ebenso stillschweigend wie unbestritten vom biologischen Geschlecht die Rede. Und zuletzt zu unserem 40-Jahre-Jubiläum. Dann sogar - wie es biologischer gar nicht geht - ausdrücklich unter Bezugnahme auf die XX / XY-Chromosomen-Anordnung im Erbgut.“
Ingrid Staehles „Zwischenruf in Sachen BIOLOGISCHES weibliches Geschlecht im Zuge der ‚laufenden Ermittlungen‘…“ findest du hier.
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Fakt: Am 20.9.22 verhängte die Geschäftsführerin Christa Stolle mit zwei Vorständinnen (Godula Kosack und Carmen Schiller) einen Aufnahmestopp für neue Mitfrauen - angeblich wegen Arbeitsauslastung. Dieser jedoch strategisch gewählte Aufnahmestopp verwehrt derzeit über 70 beitrittswilligen Frauen die Mitgliedschaft bei TERRE DES FEMMES - und verhindert somit ihre Stimmabgabe zur Vorstandswahl bei der nächsten Mitgliederversammlung.
„Lass uns ehrlich sein, liebe Christa,“ schreibt dazu Dr. Isabel Rohner, Co-Host des bekannten Podcasts „Die Podcastin“ und ausgewiesene Feminismus-Expertin, die ebenfalls abgelehnt wurde, in ihrem aktuellen offenen Brief an Christa Stolle, der #saveTDF bereits vorliegt, „Ihr wollt keine weiteren Frauen aufnehmen, weil ihr Angst habt, dass diese bei der nächsten Mitgliedsversammlung gegen euch stimmen könnten.“
Eine kurzfristige Überbrückung im Falle eines Engpasses in der Geschäftsstelle wäre vielleicht noch nachvollziehbar. Aber warum sollen ausgerechnet für eine so lange Zeit von September 2022 bis exakt zum 3. Juni 2023 keine Aufnahmeanträge bearbeitet werden können? Warum kommt Christa Stolle zu dem Schluss, dass sich just erst an diesem Tag der geplanten Mitfrauenversammlung ganz plötzlich die Lage in der Geschäftsstelle entspannen wird?
Hintergrund: Mit E-Mail vom 27.9.22 an über 70 Frauen, die zwischen Ende Juli und Ende September Beitrittsanträge an TERRE DES FEMMES gestellt haben, teilte Christa Stolle mit, dass die Berliner Geschäftsstelle überlastet sei und aus „Kapazitätsgründen einen temporären Aufnahmestopp für neue Mitfrauen bis zur nächsten Mitfrauenversammlung“ am 3. Juni 2023 beschlossen hätte. Die Anträge würde man „nicht weiterbearbeiten“, sie sind also Makulatur. Sollten die Frauen „zu einem späteren Zeitpunkt doch Mitfrau werden wollen“, sollten sie einen „erneuten Antrag“ stellen.
Wie in anderen Fällen auch, ruderte die Geschäftsführerin dann wenige Tage später wieder teilweise zurück. Am 30.9.22 schrieb sie eine weitere E-Mail mit dem Versuch einer Beschwichtigung und mit der Information, die Anträge würden doch geprüft, allerdings erst nach der Mitfrauenversammlung im Juni 2023.
Interessant auch, dass die Geschäftsstelle gleichzeitig eine große Kampagne beschloss, um neue Förderinnen (ohne Stimmrecht) zu gewinnen. Dafür sind offenbar Kapazitäten da, doch neue Mitfrauen sollen draußen bleiben. Nicht ganz: Christa Stolle bietet ihnen an, sie als Förderinnen aufzunehmen. Sie dürfen gern regelmäßig spenden.
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Fakt: Die Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Inge Bell wird seit Ende Juli 2022 von der Geschäftsführerin Christa Stolle mit den beiden Vorstandsfrauen Godula Kosack und Carmen Schiller systematisch und sukzessive von jeglicher Vereinskommunikation abgeschnitten. Allein, um das fortgesetzte eigene rechtliche Fehlverhalten in der Geschäftsführung und bei Teilen des Vorstands zu kaschieren.
Die mehrfach ausgezeichnete Menschenrechtsverteidigerin Inge Bell ist seit 2017 von der Mitfrauenversammlung immer wieder mit absoluter Mehrheit gewählte Vereinsvorständin. Seitdem sie sich im Namen der Mitfrauen und zum Wohl von TERRE DES FEMMES im Juli 2022 widersetzte, einen rechts- und satzungswidrigen Vorstandsbeschluss zu unterstützen, wird ihr von der Geschäftsführung, den anderen Vorständinnen und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle in Berlin konsequent jegliche Vereinskommunikation und Einsichtnahme in wichtige Dokumente vorenthalten, obwohl sie als Vorständin und oberste Arbeitgeberin darauf ein ganz selbstverständliches Recht hat. Die Vorstandsarbeit und das Mitwirken am Verein soll ihr bewusst verunmöglicht werden.
Eines von vielen Zitaten von Christa Stolle: „Liebe Godula, liebe Vorständinnen, ich […] lehne es ab, unserer Vorstandskollegin Inge Bell die Kommunikation mit den Mitfrauen in Bezug auf den Vorstandsbeschluss zur Verfügung zu stellen. Liebe Grüße Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin.“
Inge Bell muss sich ihre Arbeitsfähigkeit als ehrenamtliche Vorstandsfrau nun gerichtlich erstreiten: Der Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen TDF zur Herausgabe von wichtigen Dokumenten wird am 9. November 2022 um 13:00 Uhr im Landgericht Berlin verhandelt. Die Gerichtsverhandlung ist öffentlich.
Und noch grundsätzlich ein Wort zur Fokussierung des Konflikts auf Inge Bell. Wir von #saveTDF verwehren uns entschieden gegen eine Personalisierung des Konfliktes. Wir denken und handeln eigenständig. Inge ist eine unter vielen. Wir sind hunderte langjährig treue und engagierte Mitfrauen. Eine Personalisierung auf Inge Bell ist falsch, sie lenkt ab und verkennt die Ursache unseres Zusammenschlusses in #saveTDF: Uns geht es um eine qualifizierte Aufarbeitung der Rechtsverstöße des Vorstands und der Geschäftsführung. Wir fordern satzungskonformes Handeln und souveränes Eingestehen von Fehlern, wo Fehler gemacht werden.
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Fakt: Den derzeit über 300 TERRE-DES-FEMMES-Mitfrauen geht es in ihrer Initiative #saveTDF einzig und allein um die Aufarbeitung des widerrechtlichen Handelns von Christa Stolle in ihrem Amt als Geschäftsführerin mit den zwei Vorständinnen Godula Kosack und Carmen Schiller. Dafür braucht TERRE DES FEMMES schnell eine Mitfrauenversammlung.
Das 28-seitige #Rechtsgutachten vom 2.9.2022 der RKA Rechtsanwälte in Hamburg bestätigt eindeutig das satzungs- und rechtswidrige Handeln von der Geschäftsführerin und den beiden Vorständinnen.
Der Geschäftsführung wird darin ein „feudales Grundverständnis“ ihrer Handlungsmacht und das andauernde Ausnutzen von Machtstrukturen für eigene Interessen bescheinigt. Es geht um mehrfache Missachtung des eindeutigen Willens der #Mitfrauenversammlung, dem obersten Organ des Vereins, dessen Weisung der Vorstand gehorchen muss.
„Mit seinem Verhalten und der Ausnutzung vorhandener Infra- und Machtstrukturen zur Durchsetzung seiner eigenen Interessen stören der (Mehrheits-)Vorstand und die geschäftsführende Vorstandsfrau den demokratischen Prozess.“ Christa Stolle nahm nachweislich „Vereinsrechtsverstöße in Kauf.“
Wie in jeder anderen Organisation auch muss der Vorstand die Verantwortung für eigene Rechtsverstöße und Satzungsverstöße übernehmen und zurücktreten. Die Person Christa Stolle ist für das Amt der Geschäftsführerin nicht weiterhin tragbar, entzieht sich aber seit Monaten ihrer Verantwortung und versucht massiv vom eigentlichen Punkt abzulenken. Darüber hinaus offenbart das Rechtsgutachten „das Scheitern des (Mehrheits-)Vorstands und der Geschäftsstelle in der Kommunikation nach außen“ sowie die „Kapitulation vor einer Aufgabe, der er nicht gewachsen scheint.“
Das Gutachten kann angefordert werden bei:
Save TdF : info@savetdf
RKA Rechtsanwälte: klute@rka.legal
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Fakt: Es geht hier nicht um ein persönliches Geplänkel zwischen der Geschäftsführerin von TERRE DES FEMMES und einer Vorständin. Eine Fokussierung auf ein solches Gerücht wird dem Ernst und der Brisanz der Lage nicht gerecht.
Die Geschäftsführerin Christa Stolle steht nämlich in einem tiefen Konflikt mit mehr als 300 eigenen Mitfrauen. Und zwar einzig und allein wegen des fortgesetzten rechts- und satzungswidrigen Verhaltens der Geschäftsführerin mit zwei weiteren Vorständinnen. Ginge es nur um einen persönlichen Konflikt, wäre dieser sicher schon längst im Keim erstickt.
Die Initiative #saveTDF auf eine einzige Person zu fokussieren, ist schlichtweg falsch, denn #saveTDF sind viele ehrwürdige und verdiente Mitfrauen innerhalb von TERRE DES FEMMES, von deren Renommee und Expertise TERRE DES FEMMES seit Jahren profitiert.
Fakt ist: Hunderte langjährig engagierte Mitfrauen von TERRE DES FEMMES sind jetzt seit drei Monaten bereit, all ihre ehrenamtliche Zeit für die Konfliktlösung zu opfern.
Fakt ist: Teile des Vorstands, darunter maßgeblich die Geschäftsführerin, haben satzungswidrig gehandelt, sprechen im Nachgang dazu über 300 Mitfrauen die Denkfähigkeit ab und erklären sie für unmündig. Das kann und muss geheilt werden! Mit einer außerordentlichen #Mitfrauenversammlung , um alles auf korrekten und satzungskonformen Wegen zu klären. Seitens des Rumpf-Vorstandes gab es weder eine Entschuldigung noch Einsicht noch das Bemühen, Fehler wieder gut zu machen. Wobei die beiden Vorständinnen Godula Kosack und Carmen Schiller abgetaucht sind. Geschäftsführerin Christa Stolle agiert immer im Namen der beiden mit.
Fakt ist: Bereits drei Tage nach Bekanntwerden des ersten Satzungsverstoßes gingen mehrere Mitfrauen am 28. Juli 2022 auf den Vorstand zu: "Die Vorstandsentscheidung droht den Verein zu sprengen. Sehr viele Mitfrauen haben uns mitgeteilt, dass sie eine außerordentliche Mitfrauenveranstaltung anstreben oder aus dem Verein austreten werden, wenn der Beschluss der Mitgliederversammlung vom Vorstand nicht respektiert wird."
Die Mitfrauen von TERRE DES FEMMES boten der Geschäftsführerin von Anfang an einen diplomatischen Weg an, um den Konflikt rasch und ohne Gesichtsverlust für die Geschäftsführerin zu lösen. Sie versuchten und versuchen die Wogen zu glätten und stellten sich für ein klärendes Gespräch immer wieder zur Verfügung.
Leider vergeblich!
Fakt ist: Über 300 Mitfrauen werden von der Geschäftsführerin ihrer Stimme beraubt und diskreditiert, darunter auch die Stellvertretende Vorstandsvorsitzende.
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